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Steuern beim Verkauf eines Hauses an der Costa del Sol

Der Verkauf einer Immobilie an der Costa del Sol bedeutet nicht, dass der gesamte Gewinn steuerfrei ist. Die Steuern beim Verkauf eines Hauses an der Costa del Sol umfassen die Kapitalertragssteuer im Rahmen der IRPF oder IRNR, die kommunale Plusvalía und in einigen Fällen spezifische Einbehalte für Nichtansässige. Wenn Sie diese im Voraus kennen, können Sie planen und den maximalen Gewinn aus Ihrer Transaktion erzielen.


Welche ist die wichtigste Steuer beim Hausverkauf?

Die wichtigste Steuer ist die auf den Kapitalgewinn aus dem Verkauf. Sie wird berechnet, indem der Anschaffungswert vom Veräußerungswert abgezogen wird, und ist in Spanien steuerpflichtig.


Was ist der Unterschied zwischen Ansässigen und Nichtansässigen?


Was ist die kommunale Plusvalía und wer zahlt sie?

Die kommunale Plusvalía (Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Grundbesitz) besteuert die Erhöhung des Bodenwerts. Sie wird vom Verkäufer gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Höhe hängt vom Katasterwert und den Jahren seit der letzten Übertragung ab.


Welche Einbehalte gelten für Nichtansässige?

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, ist der Käufer verpflichtet, 3 % des Verkaufspreises einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Anschließend können Sie eine Rückerstattung beantragen, wenn Ihr tatsächlicher Gewinn geringer war.


Welche Kosten kann ich abziehen, um den Gewinn zu reduzieren?

Zu den abzugsfähigen Kosten, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern, gehören:


Wie unterscheiden sich die Steuern zwischen Ansässigen und Nichtansässigen?

Verkäufertyp Wichtigste Steuern
Steuerlich in Spanien ansässig IRPF (19 % – 28 %) auf Gewinn + kommunale Plusvalía
Nichtansässig EU/EWR IRNR 19 % auf Gewinn + Plusvalía + 3 % Einbehalt
Nichtansässig außerhalb EU/EWR IRNR 24 % auf Gewinn + Plusvalía + 3 % Einbehalt

Gibt es Steuerbefreiungen?

Ja, einige der wichtigsten Befreiungen sind:


Welche Steuerstrategien gibt es, um den Verkauf zu optimieren?


Wie viel sollte ich insgesamt beim Verkauf meiner Immobilie zurücklegen?

Als Richtwert:


Fazit: Welche Steuern zahle ich beim Verkauf eines Hauses an der Costa del Sol?

Der Verkauf eines Hauses an der Costa del Sol kann sehr rentabel sein, aber es ist wichtig, die zu zahlenden Steuern klar zu kennen: Kapitalgewinn, Plusvalía und mögliche Einbehalte. Mit sorgfältiger Planung und professioneller Beratung können Sie die Steuerlast senken und sicherstellen, dass Ihre Investition die erwarteten Ergebnisse bringt. Der Verkauf einer Immobilie hier ist nicht nur eine finanzielle Transaktion: Es bedeutet auch, neue Chancen für Leben und Investition zu eröffnen.


Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die kommunale Plusvalía?
In der Regel der Verkäufer, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.

Wie hoch ist der Steuersatz für Nichtansässige aus der EU?
19 % auf den Kapitalgewinn.

Und für Nichtansässige außerhalb der EU?
24 % auf den Kapitalgewinn.

Welche Einbehalte gelten für Nichtansässige?
3 % des Verkaufspreises, einbehalten vom Käufer.

Können Renovierungen an der Immobilie abgesetzt werden?
Ja, solange sie mit offiziellen Rechnungen nachgewiesen werden.


Empfohlener Kaufleitfaden

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Angela Schouten

Geschäftsführender Gesellschafter +34 609 52 80 38
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