obra nueva marbella

Neubauprojekte an der Costa del Sol: Der umfassende Ratgeber für Käufer

Der Kauf einer Immobilie in einem Neubauprojekte an der Costa del Sol ist sowohl eine spannende als auch strategische Entscheidung – finanziell wie persönlich. Diese Region im Süden Spaniens zählt zu den begehrtesten Destinationen für den Erwerb von Luxusimmobilien, insbesondere bei internationalen Käufern. Der Kauf einer Immobilie auf Plan oder in einem kürzlich fertiggestellten Projekt erfordert jedoch spezifische Unterlagen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Dokumente, die Sie als Käufer benötigen, sowie jene, die vom Bauträger bereitgestellt werden müssen.

Warum sich auf Neubauprojekte an der Costa del Sol konzentrieren?

Marbella überzeugt durch ein breites Angebot an hochwertigen Neubauprojekten, rechtliche Sicherheit und langfristige Rentabilität. Der Kauf einer Neubauimmobilie bietet Vorteile wie Energieeffizienz, gestaffelte Zahlungen, individuelle Anpassungsmöglichkeiten und geringere Wartungskosten. Es ist jedoch entscheidend, dass alle Schritte des Kaufprozesses gut dokumentiert und rechtlich abgesichert sind.

Neubauprojekte an der Costa del Sol

The Avenue Marbella

Dokumente, die vom Käufer bereitzustellen sind

1. NIE-Nummer (Ausländer-Identifikationsnummer)

Erforderlich für notarielle Beurkundung und Registrierung der Immobilie. Ihr Anwalt kann diese beantragen.

2. Gültiger Reisepass oder Ausweis

Wird für alle rechtlichen Verfahren benötigt.

3. Kapitalnachweis

Einige Bauträger verlangen einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder ein Empfehlungsschreiben der Bank.

4. Spanisches Bankkonto

Notwendig zur Abwicklung von Zahlungen und Nebenkosten.

5. Vollmacht (optional)

Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, kann Ihr Anwalt Sie per Vollmacht vertreten.

Dokumente, die vom Bauträger bereitzustellen sind

1. Rechtlicher Nachweis über Eigentum am Grundstück

Der Bauträger muss belegen, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks ist.

2. Baugenehmigung und genehmigtes Projekt

Ausgestellt von der zuständigen Gemeinde – rechtlich erforderlich.

3. Treuhandkonto (Sonderkonto)

Ein separates Bankkonto, auf dem Ihre Anzahlungen sicher verwahrt werden. (Quelle)

4. Versicherung zur Absicherung von Anzahlungen

Gesetzlich vorgeschrieben zum Schutz Ihrer Investition vor Fertigstellung.

5. Zehnjährige Baugewährleistungsversicherung

Obligatorisch für alle Neubauten – deckt strukturelle Schäden.

6. Bau- und Ausstattungsbeschreibung

Vertraglich bindendes Dokument über Materialien, Ausstattung und Bauqualität.

7. Aktualisierter Grundbuchauszug

Bestätigt die rechtliche Situation der Immobilie (Eigentum, Belastungen, etc.).

8. Energieausweis

Seit 2013 für alle Neubauten verpflichtend.

9. Bewohnbarkeitsbescheinigung (LPO)

Wird nach Fertigstellung vom Rathaus ausgestellt – notwendig für die Nutzung.

10. Kaufvorvertrag (privater Vertrag)

Beinhaltet Fristen, Zahlungsbedingungen, Sanktionen. Lassen Sie ihn von Ihrem Anwalt prüfen.

Phasen des Kaufprozesses bei Neubauprojekte an der Costa del Sol

1. Reservierung

6.000–10.000 € Anzahlung, um das Objekt vom Markt zu nehmen.

2. Kaufvorvertrag

Wird i.d.R. 2–3 Wochen nach der Reservierung unterzeichnet. Üblich sind 30 % Anzahlung.

3. Notarvertrag

Die restliche Summe wird bei Vertragsunterzeichnung bezahlt und das Eigentum wird registriert.

Kosten & Steuern beim Immobilienkauf

Weitere Infos: Martínez-Echevarría Abogados

Abschließende Empfehlungen

Der Kauf einer Neubauimmobilie an der Costa del Sol ist eine Investition mit finanziellen und emotionalen Aspekten. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt und einer renommierten Agentur wie FM Properties begleiten, um den Prozess sicher zu gestalten.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Benötige ich eine NIE, um eine Neubauimmobilie zu kaufen?
Ja, sie ist erforderlich für den Notarvertrag und die Eigentumsregistrierung.

2. Welche Steuern fallen beim Kauf an?
10 % MwSt. und 1,2 % Stempelsteuer.

3. Ist eine zehnjährige Gewährleistungsversicherung Pflicht?
Ja, sie schützt vor strukturellen Mängeln für 10 Jahre.

4. Wann zahle ich die 30 % Anzahlung?
Beim Unterzeichnen des privaten Kaufvertrags, nach der Reservierung.

5. Muss ich eine Vollmacht erteilen?
Nein, aber es ist hilfreich, wenn Sie nicht selbst nach Spanien reisen können.

Leitfäden & Ressourcen

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Angela Schouten

Geschäftsführender Gesellschafter +34 609 52 80 38
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